
Drastische Einschnitte in der gesetzlichen Versorgung!
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es für unter 40 – jährige keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Für viele ereignete es sich seiner Zeit leise und fast unbemerkt – die damalige Bundesregierung hat für alle unter 40 – jährigen den gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit einfach gestrichen.
Die bisher bekannte Erwerbs – bzw. Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Das alte und das neue System sind zwar nicht direkt vergleichbar, dennoch möchte ich Ihnen die Auswirkungen veranschaulichen.
Bisher galt: Wer aus Krankheitsgründen gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben konnte, war nach der alten Gesetzeslage erwerbsunfähig. Das hieß, er konnte in seinem erlernten Beruf nur noch weniger als 4 Stunden täglich arbeiten.
Das neue System: Die bisherige Berufs – und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Demnach gibt es :
| Tel.: 030 - 983 143 22 oder 0177 - 52 809 50 |
| Montag - Donnerstag: 9.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr / Freitag: 9.00-14.00 Uhr |